Eberhard R. Hilf: Verfassung für den Umgang mit Information in den Wissenschaften

Author(s):
Eberhard R. Hilf
Title:
Verfassung fuer den Umgang mit Information in den Wissenschaften - Besonderheiten, Beispiele, Handlungsbedarf der Politik
Towards a constitution for Managing Information in the Sciences - subtleties, examples, and call for political action
PACS:
00
Abstract:
Information und Kommunikation in der Wissenschaft unterscheiden sich von solchen ausserhalb der Wissenschaft nicht wesentlich nach Techniken, Formaten, Typen, wohl aber durch ihre Aufgabe

Information und Kommunikation in der Wissenschaft haben eine andere Aufgabe (nicht aber andere Techniken) als ausserhalb der Wissenschaft:

Ziel ist die Förderung der wissenschaftlichen Arbeit Dritter an anderen Orten und zu anderen Zeiten.

Anforderungen sind daher:

Konsequenzen daraus sind:
  1. Urheberrecht verbleibt beim Autor und seiner wissenschaftlichen Institution mit der Pflicht, das Dokument frei zugänglich, durch Dritte lesbar, aufhebbar kostenfrei über das Netz zugänglich zu machen und jedwede Verbreitung zu wünschen statt einzuschränken
  2. Die Formate müssen die vollständige (auch mathematische) Information, die der Autor mitteilen wollte, rekonstruieren lassen.
  3. Die Formate müssen die langfristige Archivierung ermöglichen (Nichtproprietaere Formate und Archiviersprachen).
  4. Das Dokument muss Metadaten nach internationalem Standard enthalten (Dublin Core).
  5. Fachgesellschaften müssen die Referierung wettbewerblich organisieren.
  6. Der Staat muss die Langfristarchivierung (DDB) garantieren.
See also http://www.wz-berlin.de/wissenswert
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