Der Mehrwert der Forschung ist aus einer Schätzung der Forschungskosten
pro wissenschaftlicher Publikation (oberhalb 100.000.-DM) ersichtlich.
Spitzenforschung ist auf bestmögliche, und das heisst vollständige
Information über die Arbeiten Dritter
angewiesen.
Die Forschung an wissenschaftlichen Hochschulen wird weitgehend durch den Staat direkt oder indirekt finanziert.
Der AK Information i.G: der DPG empfiehlt daher, die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung an Hochschulen und Forschungsinstituten breitestmöglich und ohne Verzug der Wissenschaft zugänglich zu machen.
Realisiert wird dies durch die Online-Erstverbreitung der Forschungsergebnisse durch die Universitäten auf einem ihrer Server, z.B. Fachbereich, Institut, Bibliothek, Rechenzentrum.
Wie auch an einer rasch zunehmenden Zahl von Hochschulen im Ausland sollen die wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland die Berufungen bzw. Einstellungen von Wissenschaftlern an die Bedingung knüpfen, dass die Erstverbreitung von Forschungsergebnissen online für den Nutzer kostenfrei erfolgt. Die weitere Verarbeitung zu referierten Publikationen bei Verlagen, zu Büchern, pp. steht dem Autor frei.
Die Hochschulen bzw. Fachbereiche richten hierzu auf ihren Web-Servern
entsprechende Verzeichnisse ein.
Die Eintragungen von Informationen, Links,.. geschieht durch die Wissenschaftler
der Institution.
Der Fachbereich benennt einen Docmaster, der diesen lokalen Server betreut.
Technisch wird der Server in die internationalen Physik-Nachweisdienste
eingetragen.
Hierzu sind notwendig:
- Autor: Die lokal vorgehaltenen Dokumente mit Metadaten (Maschinenlesbaren
Informationen zu Autornamen, Titel,...) nach dem internationalen Dublin
Core Standard zu versehen.
Dies kann auf einfache Weise mit der Webform MMM vom Autor
selbst vorgenommen werden.
-Docmaster des Institutes/Fachbereichs:
Registrierung der lokalen 'homepage' für wissenschaftliche
Dokumente bei PhysNet.
-PhysNet bietet dann diese Dokumente aller Fachbereiche über die Open Archive Initiative als ein Dokumenten-Provider auf dem Netz als Nachweis an.
-Service Provider, die OAI-compliant sind, können dann diese Fundstellen
in ihre Nachweisdienste übernehmen. (z.B. arXiv, TIB, FIZ, SSB,..).