Free Flow of Information in PhysMM

Stellungnahme und Empfehlung

Entwurf 28.3.2002 12.00

Zitat: Dr. Simon: Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie liegt mit Datum vom 18.3.02 vor. Bis zum 18.04.2002 bleibt Zeit zur öffentlichen Stellungnahme

PMM kann nicht die Gesetze ändern oder lange Klagewege beschreiten, wohl aber Autoren von Lernmodulen frühzeitig darauf hinweisen, dass wir nur solche Module benutzen, empfehlen, erzeugen werden, bei denen die Autoren ihr Urheberrecht in der Weise genutzt haben, dass sie dies explizit gestatten und keine internen Blockiercodes verwenden.

Entsprechend sollte in der PhysMM Datenbank LiLi zu allen eingetragenen Modulen zusätzlich vermerkt werden, was die Autoren als Urheberrecht verfügt haben und ob das Modul diesen Empfehlungen entspricht.

Grundsätzlich: die genannten Paragraphen beziehen sich nur auf Dokumente, bei denen die Autoren nicht den Free flow of Information gestattet haben und gestatten wollen (kommerzielles Interesse). Auf solche Dokumente darf sich Lehre an &oumL,ffentlichen Hochschulen nicht einlassen.

Recht auf öffentliche Wiedergabe

Empfehlung 1: Für PhysMM werden keine Lernmodule oder Software Dritter empfohlen, die interne Codeschlüssel enthalten, die die freie Nutzung in der Lehre durch Dozenten, Tutoren und ihre Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland behindern oder beeinträchtigen. Hierzu gehört auch das Herunterladen von Dateien für die Beteiligten.

PhysMM wird keine Lernmodule oder Software Dritter erzeugen, die interne Codeschlüssel enthalten, die die freie Nutzung in der Lehre durch Dozenten, Tutoren und ihre Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland behindern oder beeinträchtigen.

Hierzu gehört auch der volle Zugang zu virtuellen Lehreinheiten durch Studenten und Dozenten von dritten Orten (zuhause). Studenten eines Kurses sind solche, die sich haben registrieren lassen.

Anlagen

Brief Dr. Simon