-
7.9.2004:
Aktuellere Sammlungen finden Sie unter
Urheberrecht
Aktuelle Aktion in Deutschland:
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
-
2.2.2004:
Urheberrecht für Autoren: Eigene Arbeiten im Netz;
Autor: Klaus Graf;
-
1.9.2003, zitiert aus INETBIB:
..Noch im Juli hatte der Bundesrat endgültig der Novellierung des
Urheberrechtsgesetzes zugestimmt. Bis heute ist zwar noch keine offizielle Fassung
des Gesetzestextes verfügbar. Einer privaten Initiative ist es aber zu verdanken,
daß
die
neueste Fassung des Urheber-Gesetzes mit optischer Hervorhebung der Änderungen
.. vorliegt.
Im Auftrag der DBV-Rechtskommission
Harald Müller, MPIV
- 18.7.2003: Direkte Verweise auf frei zugaenglichen
Links unter Ueberspringung der
Homepage von Anbietern ist legal
(Entscheidung des BGH)
- 15.7.2003: Erläuterung
von Frau Dr. G. Beger.
- Persönliche Bemerkung:
Die Neufassung des Copyright-Gesetzes Paragraph 52 a und 53 sind
vom Bundestag verabschiedet und haben den Bundestag passiert.
die Fassung ist auf sechs Jahre limitiert.
Das Gesetz tritt im Herbst mit dem Erscheinen im Bundesanzeiger in Kraft.
Die entsprechenden Strafbewehrungen werden wohl im Herbst
erlassen und in Prozessen von der Industrie erprobt werden, zunächst wohl
bei Musik-Kopien aus dem Netz, dann aber auch bei Dokumenten, eLearning Modulen
und wissenschaftlichen Papern.
Daher wird die maximale Verbreitung Ihrer wissenschaftlichen Dokumente und
eLearning Module gesichert, indem Sie
- Zuerst das Dokument selbst archivieren, d.h. auf einen öffentlich
zugänglichen Web-server legen, - Ihren eigenen, den Ihrer Arbeitsgruppe,
Institut, Fachbereich, Bibliothek, Informationszentrum oder auf einen
zentralen ePrint Server legen (z.B.
ArXiv).
- Das Dokument mit Metadaten versehen, sodass es durch Dritte über
Suchmaschinen auch gefunden wird (z.B. mittels des einfachen Tools
MyMetaMaker.
Entscheidend ist dabei die Spalte Copyright-Bemerkung, in der Sie Ihre
Wünsche formulieren [z.B. dieses Dokument darf frei kopiert,
heruntergeladen, weiterverbreitet, selbst aufs Netz gestellt werden
und gedruckt werden, ja sogar gelesen werden,
sofern 1. das Dokument korrekt zitiert wird durch ''gewünschte Zitierung'',
2. das Dokument in keiner Weise geändert oder gekürzt wird,
3. ein link auf diese Originalfassung gesetzt wird.
- Das Dokument selbst weiter verwerten (an Verlage senden, Drucken und
verbreiten, ..).
Sie erleichtern sich den Schutz vor Urheberrechtsklagen, wenn Sie
folgendes tun:
- Auf den öffentlich zugänglichen Diensten
und Dokumenten von Ihnen müssen grundsätzlich alle
Quellen Dritter nachvollziehbar nachgewiesen.
-
Importierte Bausteine Dritter sind durch einen Link auf die
Originalquelle ergänzt.
-
Sie haben eine schriftliche oder email-Vereinbarung mit dem
Dritten, dass Sie diese Quelle in der von Ihnen verwendeten Form
(Auzug, Zitat, didaktische änderungen, ... ) und für den
vorgesehenen Nutzerkreis verwenden dürfen, und was diese Nutzer damit
machen dürfen (z.B. downloaden oder nicht).
-
Bundesratsvorlage 445/03 vom 4.7.2003
- Vorlage Bundesrat
- Jeweils aktueller Gesetzestext
-
11.7.2003:
Presse-Erkl\"arung des BMBF:
Presse-Erklaerung des BMBF
-
IuK-Stellungnahme:
IuK-Stellungnahme
- Einfache Antworten auf einfache Fragen:
Einfache Antworten auf einfache Fragen:
-
Rechtsvergleichendes Gutachten
zu juristischen Problemen der Archivierung von
Internetseiten (England, EU, USA u.a.m.)
(79 Seiten)
[via ARCHIVALIA http://archiv.twoday.net/stories/16608/]
[von K. Graf]
-
22.2.2003:
und zur aktuelle Diskussion zum Copyright:
Stellungnahmen der
Initiative gegen die Direktgeltung privater Normen im Bauwesen
und die c't Artikel hierzu vom
28.11.2002
und 17.1.2003
-
30.1.2003:
Grundwissen Urheberrecht VIII - Verwandte Schutzrechte
[aus: remus
Rechtsfragen von Multimedia und Internet in
Schule und Hochschule]
und
- 30.1.2003:
Fragen zum Scannen und Recht:
KULTURERBE UNTERM LASERSTRAHL
[Klaus Graf, emailliste]
- 27.1.2003:
IB`SBN Nummern sind nicht eindeutig bestimmten Werken zugeordnet.
Bis zu 10 verschiedene ! Werke koennen dieselbe ISBN-Nummer tragen.
[Quelle: e-discussion list: INETBBIB, 27.1.2003, H. Allers]
-
6.1.03:
zum Multimediarecht
Solange es sich um wissenschaftliche Arbeiten handelt, in denen man
Zitate benötigt, sind in der Regel überhaupt keine
Verwertungsgesellschaften betroffen.
-
Es gibt keine
Nutzerorganisation, die nachdruecklich fuer die Interessen der Public
Domain und der Wissenschaft eintritt.
Fotorecht und
Jur. von Klaus Graf
Sammlung in Saarbrücken
-
22.11.02:
Wissen ist Gold - Urheberschutz, 'Geistiges Eigentum' und die Rechteverwerter
; Artikel von R. Sietmann in der c't 24 2002 S.108-117
-
2. Teil.
Bundestagsdebatte des Gesetzentwurfs
-
Sollen in Deutschland
Professoren zur Publikation im Internet zu verpflichtet werden, um so u.a.
die Zeitschriftenkrise der Bibliotheken zu mildern?
Artikel
-
The self-archiving FAQ is now gathering together many of the
relevant journal publishers' current policy statements on author
self-archiving. It is quite remarkable how quickly the consensus is
growing! Publishers are behaving extremely constructively and responsibly,
and are actually now well ahead of many authors on this! It bodes very
well for the future:
status of the sitatation by Stevan Harnad
- AMH Empfehlung der
Arbeitsgemeinschaft der Medienzentren an Hochschulen e.V. vom 2.Oktober 2002
- 1.8.2002:Heute wurde vom Bundeskabinett der Regierungsentwurf zur Umsetzung der
> neuesten Urheberrechtsrichtlinie beschlossen:
homepage und
dokument
-
Free flow of information für die virtuelle Hochschule
zur Diskussion der neuen Rechte-änderungen
-
21.9.2001:
Urheberrecht und Online Bibliothek eines wissenschaftlichen Institutes:
M. Junker, 3.9.2001,
Zusammenfassung durch Klaus Graf, email/INETBIB21.09.2001
-
Erfahrungen der Physik mit Verlagen (siehe englisch-sprachige Seite):
- APS: nur der Autor darf die Publikation auf einen Server legen.
- IoP: Individuell den Verlag fragen.
- AIP: lokales Auflegen der eingereichten Version mit Link zur Verlagspublikation
-
BGH Urteil vom 25.2.99 zum Fernleihe/Kopierdienst der TIB Hannover
(
Pressemitteilung
Urteil )
- Bibliotheken und Demokratie;
report from INETBIB
-
Juristisches Internet-Projekt
Saarbrücken, Abteilung Urheberrecht
-
Linksammlung: Urheberrecht
-
Urheberrecht im Internet
-
U.Saarbruecken:
Rechtsfragen von Multimedia und Internet in Schulen und
Hochschulen
- Some Remarks on
Copyright and creator-rights (Urheberrecht);
E.R.Hilf, Carl von Ossietzky-Universitaet, 26111 Oldenburg, Germany
6.4.1998
-
Veröffentlichungen der DBI-Rechtskommission;
DOBInet - Sachgruppe Recht: Urheberrecht
- englischsprachige Link-Sammlung von
H. Weber,
Paul-Drude Institut
- Internet Rechtsfragen
-
Netlaw Library (Univ. Muenster)
-
Online Recht
-
German Cyberlaw Project
- Artikel:
Internet: juristische Probleme und kein Ende? ,
Rainer W. Gerling
-
Workshop Rechtliche Fragen auf der Tagung 'Dissertationen Online', HU-Berlin
3.1997;
Harald Müller, Heidelberg
-
Guide lines for authors
E.R.Hilf, hilf@merlin.physik.uni-oldenburg.de
M.Schlenker, schlenk@uni-oldenburg.de