Information von Frau G. Beger,

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Die Rechtskommission informiert:
Bundesrat und Bundestag verabschiedeten Urheberrechtsnovelle

Die FAZ brachte es auf Seite 1 und Heise ebenfalls: die digitale Kopie
ist erlaubt.
Nachdem der Bundesrat Einspruch gegen das bereits im Mai vom Bundestag
beschlossene Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesell-schaft eingelegt hatte, empfahl der
Vermittlungsausschuss, die Fassung des Bundestages zu beschließen.
Einzige Korrektur ist die Einfügung in § 53 Abs. 1 UrhG, dass es nicht
gestattet ist, eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage"
zu verwenden. Dies war auch schon nach geltendem Recht nicht erlaubt,
aber nicht explizit im Gesetzestext erwähnt.

Voraussichtlich im August wird die Gesetzesänderung nun in Kraft treten.
Danach wird das Herstellen oder Herstellenlassen einer Kopie zum
privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§ 53 UrhG) sich dem Grundsatz
nach auch auf digitale Vorlagen und Vervielfältigungsverfahren
erstrecken. Die netzgestützte Wiedergabe ohne Zustimmung des
Rechteinhabers wird im Rahmen des Unterrichts und der eigenen
wissenschaftlichen Forschung an einen konkret abgegrenzten Kreis von
Unterrichtsteilnehmern bzw. Personen ebenfalls als Ausnahmetatbestand -
vorerst bis zum 31.12.2006 - geregelt (§ 52 a UrhG). 

Die Ausführungen zu den bibliotheksrelevante Auswirkungen der
Gesetzesnovelle im Bibliotheksdienst Heft 5/2003 und in
Information-Wissenschaft-Praxis (nfd) Heft 4/2003, S. 229 - 231 standen
zum Zeitpunkt des Erscheinens unter dem Vorbehalt der o.g. Beschlüsse.
Sie geben nunmehr die aktuelle Rechtlage wieder.

Zum 16. September 2003 hat die Ministerin Frau Zypries zu einem
Symposium nach München eingeladen. Im Mittelpunkt stehen die Erwartungen
an den sog. zweiten Korb zur Urheberrechtsgesetzänderung. Die
Bibliotheksverbände werden vertreten sein.

Dr. Gabriele Beger
Pressemitteilung des BMJ: Pressemitteilung des BMJ "